Rechtsprechung
BSG, 20.01.2014 - B 13 R 307/13 B |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,1245) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Mannheim, 20.10.2011 - S 7 R 1449/10
- LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 10 R 4904/11
- BSG, 20.01.2014 - B 13 R 307/13 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B
Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 20.01.2014 - B 13 R 307/13 B
9 Wird - wie vorliegend - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen s BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5;… BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 18 RdNr 8). - BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B
Aufrechterhaltung des Beweisantrags
Auszug aus BSG, 20.01.2014 - B 13 R 307/13 B
10 Zudem kann ein - wie hier - in der Berufungsinstanz rechtskundig (durch den V. ) vertretener Beteiligter nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags gehört werden, wenn er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten hat oder das Gericht den Beweisantrag in seinem Urteil wiedergibt (stRspr, vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN). - BSG, 14.04.2009 - B 5 R 206/08 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - …
Auszug aus BSG, 20.01.2014 - B 13 R 307/13 B
9 Wird - wie vorliegend - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (…zum Ganzen s BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 18 RdNr 8). - BSG, 01.09.1999 - B 9 V 42/99 B
Erledigung des Beweisantrags nach Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche …
Auszug aus BSG, 20.01.2014 - B 13 R 307/13 B
Hat keine mündliche Verhandlung stattgefunden, weil im Einverständnis der Beteiligten gemäß § 124 Abs. 2 SGG durch Urteil ohne mündliche Verhandlung entschieden wurde, ist der Beweisantrag nicht aufrechterhalten, wenn der Beteiligte vorbehaltlos sein Einverständnis erteilt hat (BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3 S 4 f). - BSG, 25.10.2011 - B 13 R 251/11 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BSG, 20.01.2014 - B 13 R 307/13 B
und 14.1.2014 konnte nicht mehr berücksichtigt werden, weil diese Schriftsätze beim BSG außerhalb der ab Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses beginnenden Monatsfrist zur Begründung der Beschwerde eingegangen sind (vgl Senatsbeschluss vom 25.10.2011 - B 13 R 251/11 B - NZS 2012, 320).